Der Vorsitzende der Grünen hat unlängst Soldaten die Fahnenflucht nahegelegt, sollte ein AfD-Politiker Verteidigungsminister werden. Das sollte wohl als Warnung vor Verfassungsfeinden verstanden werden. Dabei hat der Grünen-Politiker damit selbst starke Zweifel an seiner eigenen Verfassungstreue genährt. Denn der Soldat dient diesem Land, der Bundesrepublik Deutschland, und er schwört, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.Der Soldat dient, wie jeder Beamte auch, keiner Partei – auch wenn sich das offenbar nicht wenige Politiker wünschen und leider auch danach handeln. Der faktische Aufruf des Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak zu einer Wehrstraftat wegen der Parteizugehörigkeit eines Ministers legt auch die Frage nahe, warum eigentlich Soldaten oder Polizisten oder Staatsanwälte grünen Ministern dienen sollten.Auch Kanzler und Minister schwören übrigens nicht auf ihre Partei oder Koalition, sondern auf das Land, auf das Volk, auf die Verfassung. Die gewählte Regierung bestimmt die Richtung – im Rahmen der Grundordnung. Die allein setzt die Grenze. Die Beamten, die keinesfalls beliebig ausgetauscht werden können, müssen folgen – aber nur in den Grenzen des Rechts.Deshalb ist die entscheidende Frage, ob ein Politiker oder ein Behördenleiter eine rechtmäßige Anweisung gibt. Ist das nicht der Fall, muss der Beamte darauf hinweisen. Rechtswidrige Anweisungen und Befehle müssen nicht befolgt werden. Strafbar darf ohnehin nicht gehandelt werden.Wenn also der Leiter einer Ausländerbehörde, ein Landrat oder ein Verteidigungsminister der AfD rechtswidriges Verhalten erwartet, dann beißt er hoffentlich auf Granit – und ist hoffentlich bald sein Amt los und wird zur Verantwortung gezogen.Insofern ist eine freie Wahl in der Tat ein Lackmustest. Niemand hat einen Anspruch auf eine Wahl oder ein Amt. Wenn er erst einmal gewählt ist, muss man mit ihm im Rahmen der Verfassungsordnung umgehen.Maßgeblich ist das Handeln im AmtWenn etwa ein AfD-Innenmin...
First seen: 2026-05-22 10:17
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