Martin Georg Scheugenpflug legte mit mehr als 15 Punkten eines der besten Jura-Examen Deutschlands ab – und zog trotzdem vor Gericht. Warum er seine Klausurbewertung anfocht und was das über das Jurastudium verrät.Wie schwer es ist, in Prüfungen die Höchstpunktzahl zu erreichen, beschreiben Jurastudenten gerne so: „18 Punkte sind für den lieben Gott, 17 für den Klausursteller.“ Deshalb zählt, wer neun Punkte und damit ein „voll befriedigend“ schafft, in den Rechtswissenschaften schon zu den Besten.Martin Georg Scheugenpflug aus Worms hat – parallel zu seinem BWL-Studium – eines der besten Jura-Examen in Deutschland abgelegt und liegt damit in NRW auf Platz 1 seines Jahrgangs. Dennoch hat er gegen die aus seiner Sicht fehlerhafte Bewertung einer Klausur geklagt – und bekam Recht. Vor wenigen Tagen hat er auch sein Zweites Staatsexamen abgelegt, erneut mit einem Gesamtergebnis von 14,31 Punkten – also mit einem „Sehr gut“. Ein Gespräch über Gerechtigkeit, Leistungsdruck und die Tücken des Systems.WELT: Herr Scheugenpflug, Sie haben 2023 im ersten Staatsexamen mehr als 15 Punkte erzielt – ein Ergebnis, das weniger als 0,1 Prozent der Jurastudenten schaffen. Trotzdem hielten Sie die Note in einer Klausur für falsch. Warum?Martin Georg Scheugenpflug: Im ersten Staatsexamen hatte ich in fünf von sechs Klausuren zweistellige Ergebnisse erreicht, genauer gesagt 15 oder 16 Punkte. Es gab nur einen einzigen Ausreißer nach unten: eine Klausur im Zivilrecht, die mit neun Punkten benotet worden war. Das kam mir komisch vor und ich wollte es genauer wissen. Also habe ich Einsicht beantragt.Lesen Sie auchWeltplus ArtikelBeat Villiger (82)WELT: Und haben was genau entdeckt?Scheugenpflug: In der Juristerei ist es ja so: Es kommt nicht darauf an, dass man die eine „richtige“ Lösung findet, sondern dass man einen vertretbaren Weg sauber begründet. Aus meiner Sicht wurden von den Korrektoren in der Klausur viele Dinge als nicht richtig bewertet, obwohl sie zumindest juristisch vertretb...
First seen: 2026-05-27 08:47
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