Neue Regeln im Baurecht sollen Wohnungsbau beschleunigen

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Kabinett für neue Regelungen Wohnungsbau soll Vorrang haben Stand: 27.05.2026 • 13:48 Uhr Das Bundeskabinett hat Änderungen im Baurecht zugestimmt. Die geplanten Regelungen sollen vor allem Kommunen helfen, schneller neue Wohnungen bauen und "Schrottimmobilien" notfalls sogar enteignen zu können. Nach dem "Bauturbo" sollen jetzt umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen: Das Bundeskabinett hat den Weg dafür freigemacht. Ziel der neuen Regelungen ist es, den Wohnungsbau in Deutschland ankurbeln. Die Planungsverfahren für Bauprojekte sollen digitalisiert, verkürzt und für Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Vor allem aber sollen die Gesetzesänderungen Kommunen mehr Handhabe ermöglichen, um dem Wohnungsbau Vorrang zu gewähren. Das Baugesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden - zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen. Mithilfe der Gesetzesnovelle sollen künftig Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnunsmarkt den Bau neuer Wohnungen zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse erklären können. Die Folge: Der Wohnungsbau hätte Vorrang und würde in der Konkurrenz um knappe Flächen wichtiger genommen als andere politische Ziele, etwa Denkmal- und Umweltschutz. Schnellere Prüfverfahren und mehr Handhabe bei "Schrottimmobilien" Ein weiterer Baustein der geplanten Neuregelung: Projekte sollen insgesamt beschleunigt werden. Dafür soll die Bauleitplanung in Zukunft in zwei Jahren abgeschlossen werden können. Heute dauere das oft 10 bis 15 Jahre, hieß es vom Bundesbauministerium. Damit es mit dem Beschleunigen klappt, soll die Umweltprüfung schneller vonstattengehen. Häufiger als bisher soll nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. Auch ...

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