Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime sollen künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes, den sie in Deutschland machen, in den Filmstandort Deutschland investieren müssen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag, die Änderungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten. »Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb«, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Die Investitionspflicht von mindestens acht Prozent gilt auch für deutsche Fernsehsender. Sie dürften die Quote aber in der Regel ohnehin erreichen, obwohl auch sie in den vergangenen Jahren zunehmend Film- und Serienproduktionen aus Kostengründen insbesondere ins osteuropäische Ausland verlagert haben. Gesetz soll jahrelange Flaute der deutschen Filmbranche beenden Zusätzlich sind Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen geplant. »Ab einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen.« Sogenannte Subquoten soll es für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke geben. Hintergrund der Regelung ist eine jahrelange Flaute der deutschen Filmbranche. In großen Studios wie etwa in Babelsberg oder bei der Bavaria fehlten Aufträge, große Filme und Serien wurden anderswo gedreht – zum Beispiel der Netflix-Film »Im Westen nichts Neues« in Tschechien. Einige europäische Länder locken mit attraktiven Konditionen und Steuervorteilen. Von der Gesetzesinitiative zum fertigen Entwurf Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder von der Mitte des Bundestags ausgehen. In letzterem Fall müssen mindestens fünf Prozent der Abgeordneten den Vorschlag unterstützen. In der Praxis werden die meisten Gesetze aber von der Bundesregierung eingebracht. Dafür wird im zuständigen Mini...
First seen: 2026-05-27 11:49
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