Prozess zu IS-Plattform Wie aus Gefangenenhilfe Terrorverdacht wurde Stand: 28.05.2026 • 06:21 Uhr Die Betreiberin einer islamistischen Plattform soll Geld und Briefe an IS-Unterstützer und deren Familien geschickt haben. Vor Gericht geht es nun um die Grenze zwischen humanitärer Hilfe und Terrorunterstützung. Briefe, Fotos und Spenden an inhaftierte Unterstützer des sogenannten Islamischen Staats (IS) stehen im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Zum Beispiel geht es um diesen Fall: Zwei vollverschleierte Frauen umarmen sich auf einem Foto, das nach BR-Recherchen kurz vor Weihnachten 2019 in der JVA München-Stadelheim landet. "Liebe Schwester - meine starke Löwin", steht in dem Begleitbrief an Jennifer W. Die Deutsche ist eine sogenannte IS-Rückkehrerin; sie war für die Terrororganisation "Islamischer Staat" in Syrien und im Irak. 2023 verurteilte das Oberlandesgericht München Jennifer W. zu 14 Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie nicht eingegriffen hatte, als ihr Mann ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in der Sonne ankettete und das versklavte Kind verdursten ließ. Ein Prozess mit Signalwirkung? Die Post, die Jennifer W. in der Haft erreicht haben soll, stammt den Ermittlern zufolge aus dem Umfeld von "Free Our Sisters". Im Zentrum dieser Social-Media-Plattform steht nach Auffassung der Bundesanwaltschaft die 42-jährige Nadine D. Der Deutschen wird vorgeworfen, spätestens seit 2019 gezielt Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des IS unterstützt zu haben - unter anderem mit Spendenaktionen. Ein Teil des eingesammelten Geldes soll bei Angehörigen von inhaftierten IS-Unterstützern in Deutschland und Österreich gelandet sein. Ein weiterer Teil war offenbar für inhaftierte IS-Frauen in kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien bestimmt. Die humanitäre Lage dort gilt seit Jahren als prekär. Immer wieder gibt es Berichte über Radikalisierung, Gewalt und unzureichende Versorgung. Genau darin liegt die besondere S...
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