Zwei Jahre nach dem schweren Angriff auf einen jüdischen Studenten können vier Berliner Hochschulen Gewalttäter immer noch nicht exmatrikulieren. Ein CDU-Abgeordneter äußert einen Verdacht, warum das so sei.Februar 2024: Nach einer Auseinandersetzung wegen antisemitischer Postings in einer WhatsApp-Gruppe trifft der arabischstämmige Lehramtsstudent Mustafa E.-H.A. in Berlin-Mitte auf seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira. Es kommt zum Streit. E.-H.A. prügelt auf Shapira ein, tritt auch dann noch auf ihn ein, als er am Boden liegt. Shapira landet mit Schädelbrüchen im Krankenhaus. Der Täter bekommt an der Freien Universität Hausverbot. Exmatrikuliert wird er aber nicht. Das ist nach dem damaligen Berliner Hochschulrecht nicht möglich: Der entsprechende Paragraf wurde 2021 abgeschafft. E.-H.A. wurde später zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Sein Gewaltexzess gegen Shapira löste zudem eine breite politische Debatte über Antisemitismus und den Umgang mit Gewalttaten an Berliner Hochschulen aus – und führte im Juli 2024 zur Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Seitdem können Berliner Hochschulen schweres Fehlverhalten von Studenten wieder mit Maßnahmen bis hin zur Zwangsexmatrikulation sanktionieren. Zumindest theoretisch, denn für die Umsetzung braucht es eine eigene Satzung zu diesem sogenannten Ordnungsverfahren. Sieben staatliche Berliner Hochschulen sowie die Charité haben die gesetzlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Vier Berliner Hochschulen bleiben dies bislang schuldig. Laut Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sind das die Hochschule für Musik Hanns Eisler, die Kunsthochschule Weißensee, die Berliner Hochschule für Technik und die Universität der Künste (UdK).Lesen Sie auchWeltplus ArtikelJudenfeindliche GewalttatAuf Nachfrage von WELT gibt die UdK an, der akademische Senat beschäftige sich seit dem Wintersemester 2025/26 mit einem Satzungsentwurf zum Ordnungsrecht. Eine Arbeitskommission arbeite gerad...
First seen: 2026-07-21 11:25
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