Nach verweigerter Abtreibung des „Wunschkindes“ – Paar verklagt seine Leihmutter

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Eine Frau in Kanada verhalf einem gleichgeschlechtlichen Paar zum Kind. Doch die Leihmutterschaft endete vor Gericht. Vorausgegangen war ein Streit um eine mögliche Abtreibung des Kindes, das eine Behinderung hat.Als die E-Mail der Wunscheltern eintraf, war die Leihmutter gerade auf Reisen. Die Kanadierin war am Boden zerstört: Das Paar, für das sie ein Kind austrug, wollte die Schwangerschaft beenden. Bei einer Untersuchung waren bei dem ungeborenen Jungen eine Lippenspalte sowie möglicherweise weitere kleinere Auffälligkeiten festgestellt worden. Die Frau lehnte die Abtreibung ab.Zwei Jahre später landete der Konflikt vor Gericht: Die Wunscheltern haben sie verklagt, im Raum steht auch die Zahlung einer hohen Summe Schadensersatzes.Der Fall aus der kanadischen Provinz Ontario macht aktuell international Schlagzeilen, weil er gleich mehrere gesellschaftliche Konflikte aufzeigt: die Rechte von Leihmüttern, die Erwartungen der Wunscheltern, die Rolle der vorgeburtlichen Diagnostik und die Frage, wer letztlich über eine solche Schwangerschaft entscheiden darf. Über den Rechtsstreit berichtete zunächst die Zeitung „National Post“; die „New York Post“ und „The Sun“ griffen die Geschichte anschließend ebenfalls auf. Nach einem Ultraschall des Babys begann der KonfliktDer heute zweijährige Junge wurde im Rahmen einer Leihmutterschaft für ein gleichgeschlechtliches Männerpaar gezeugt. Verwendet wurden Embryonen aus einer Eizellspende und den Samenzellen der beiden vorgesehenen Väter. Zunächst verlief das Verhältnis zwischen den Parteien offenbar positiv.Im Juni 2024 änderte sich die Situation aber: Eine Ultraschalluntersuchung deutete auf eine Lippenspalte sowie möglicherweise eine Gaumenspalte und einen kleinen Herzfehler hin. Daraufhin berief sich das Paar auf eine Klausel des Leihmutterschaftsvertrags und teilte der Frau schriftlich mit, man wünsche die Beendigung der Schwangerschaft. In dem Schreiben hieß es laut der „National Post“, die Entscheidung sei „frei und info...

First seen: 2026-07-21 13:27

Last seen: 2026-07-21 16:29