Weil sie bei einer Kontrolle in Hamburg-Eimsbüttel ihren Diensthund auf einen Mann angesetzt haben soll, ist eine Polizistin zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah keine Rechtfertigung für den Beißeinsatz.Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Hamburg eine Diensthundeführerin der Polizei zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war der Einsatz des Hundes gegen einen Mann bei der Kontrolle eines Autos nicht gerechtfertigt. Die Angeklagte muss dem Verletzten außerdem ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Zu dem Vorfall war es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Philippe Klein am 28. Januar 2023 gekommen. Einer Polizeistreife war auf dem Langenfelder Damm im Bezirk Eimsbüttel ein Wagen ohne Kennzeichen aufgefallen. Über Funk hatten die Beamten von einer möglichen Verkehrsunfallflucht erfahren. Sie wollten das Fahrzeug kontrollieren, doch der Fahrer gab zunächst Gas und hielt dann sein Auto hinter einer Kurve an.Als die Beamten an den Wagen herantraten, saß auf dem Fahrersitz niemand mehr. In der Arbeitskleidung des alkoholisierten Beifahrers fanden sie einen Zollstock, ein Cuttermesser und einen Bleistift. Ein zweiter Insasse auf der Rückbank weigerte sich auszusteigen, wie der Richter weiter erklärte. Ein Beamter schlug die abgedunkelte Scheibe der hinteren Tür ein und verletzte sich dabei. Weitere Beamte trafen als Verstärkung ein, darunter die angeklagte Diensthundeführerin.Sie habe den Einsatz des Hundes angedroht, der danach den Mann auf der Rückbank angestoßen habe. Nach einer weiteren Androhung habe die Angeklagte dem Hund den Maulkorb abgenommen, sagte der Richter. Das Tier biss den Mann in den Oberarm und an anderen Stellen. Als Zeuge vor Gericht hatte der damals 36 Jahre alte Mann über eine Dolmetscherin erklärt, er sei mit zwei Männern in einem Auto unterwegs gewesen, als die Polizei sie gestoppt habe. Zuvor ha...
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