Der Bund hat den Ländern mitgeteilt, dass künftig nicht nur Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben werden können. Diese Einschränkung gelte seit dem 8. Juli nicht mehr. In einem Erlass des Hessischen Innenministeriums an die Regierungspräsidien werden diese aufgefordert, künftig nicht nur ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder aus Afghanistan zu melden, sondern alle alleinstehenden, volljährigen Afghanen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren, die vollziehbar ausreisepflichtig seien. Bis zum 20. Juli und danach jeweils bis zum 5. des nächsten Monats sollten die Regierungspräsidien Listen mit jenen abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan ans Hessische Innenministerium übermitteln, die kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland haben und derzeit in Hessen leben.„Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen“, so Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) in einer Mitteilung. Das sei ein Gebot der Konsequenz des Rechtsstaats. Er begrüße, dass der Bund nun auch die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, künftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan zu ermöglichen. Zwar werde der Schwerpunkt weiter auf der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern liegen, da es bei dieser Personengruppe um deutsche Sicherheitsinteressen gehe. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen“, so Poseck. Die Ausreisepflicht stehe am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens. Sie müsse dann auch gelten und umgesetzt werden.Der Hessische Flüchtlingsrat hatte zuerst auf die geänderten Abschiebevoraussetzungen hingewiesen. Er lehnt Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab. Die neue Regelung sei unverantwortlich und solle „offensichtlich vor allem dazu dienen, Verunsicherung in die Community hineinzutragen und den Druck auf hier lebende Afghanen weiter zu erhöhen“, so Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates.Im ersten Halbjahr 2026 seien nach Mitteilung des Flüchtlingsrats insg...
First seen: 2026-07-22 16:48
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