Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl der im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte.Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel im Eilverfahren gestoppt. In Gang gesetzt hatte das der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Er argumentierte, das Parlament könne sich angesichts kurzfristiger Änderungen mit dem Entwurf für das „Heizungsgesetz“ nicht ausreichend befassen.Heilmanns Organklage ist nun formal daran gescheitert, dass er eine mögliche Verletzung seiner Rechte unzureichend dargelegt hat. Die Karlsruher Richter nehmen in ihrer Entscheidung aber dennoch inhaltlich zum Vorgehen der Ampel Stellung: Sämtliche Punkte, die Heilmann beanstandet hatte, teilen sie nicht.Karlsruhe gibt der Ampel RechtSo schreibt der Zweite Senat in seinem Urteil, dass es für eine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Abgeordneten „schon an belastbaren Anhaltspunkten für diese vom Antragsteller geäußerte Vermutung“ fehle. Auch der Vorwurf Heilmanns, die Ampel habe sich der Kommunikation verweigert, laufe ins Leere, da sich „durchsetzbare Rechte auf Teilhabe parlamentarischer Minderheiten an der Willensbildung des Parlaments nicht auf informelle Gesprächsrunden“ erstrecken würden. Anders als Heilmann vorgebracht habe, sei der erste Entwurf des Ampelgesetzes auch kein bloßer „Platzhalter“ im parlamentarischen Verfahren gewesen, sondern eine geeignete Beratungsgrundlage.Die Ampel hatte im Frühjahr 2023 eine erste Fassung des Gesetzes eingebracht, dann aber in der Woche vor der parlamentarischen Sommerpause umfangreiche Änderungen vorgelegt. Zuvor hatte die Koalition lange und öffe...
First seen: 2026-07-23 08:59
Last seen: 2026-07-23 14:04