Knapp eine Woche vor dem Final Four in München rumort es in der Deutschen Golf Liga (DGL). Der Frankfurter Golf Club (FGC) hat nach eigenen Angaben am vergangenen Dienstag beim Landgericht Wiesbaden einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Golf Verband (DGV) gestellt. Der Fall betrifft den Spieler Carl Siemens, der Teil der Herrenmannschaft des Golf Clubs St. Leon-Rot ist und nach Auffassung des FGC nicht als Amateur in der Ersten Bundesliga hätte spielen dürfen.Nach dem vierten Spieltag (27. und 28. Juni) in der Südgruppe hatte der Frankfurter Klub den Verband in einem Antrag dazu aufgefordert, die Spielberechtigung von Siemens zu prüfen und über eine mögliche Disqualifikation von St. Leon-Rot für den betreffenden Spieltag und die Korrektur der Tabelle zu entscheiden. Eine solche Entscheidung hätte Einfluss auf das Final Four, das am ersten Augustwochenende stattfindet. Die jeweils besten zwei Mannschaften aus der Nord- und Südgruppe spielen dort um den Meisterschaftstitel. Sollte es rückwirkend zu einer Disqualifikation kommen, stünde St. Leon-Rot nicht mehr im Final Four, Frankfurt dagegen schon.Deutscher Golf Verband weist Vorwürfe zurückNachdem der DGV den Frankfurter Antrag juristisch geprüft und abgelehnt hatte, rief der FGC den Kontroll- und Schlichtungsausschuss des DGV an. Dieser erklärte jedoch, für die Sache nicht zuständig zu sein, wie der DGV bestätigte. „Die Entscheidung, nun den Rechtsweg zu beschreiten, fällt uns nicht leicht“, sagte Christoph Kucharsky, Spielführer und Vorstandsmitglied des Frankfurter Golf Clubs, der F.A.Z. „Sie erfolgt ausdrücklich nicht gegen unsere Golffreunde aus St. Leon-Rot, zu denen wir weiterhin ein gutes und respektvolles Verhältnis pflegen. Unsere Kritik richtet sich ausschließlich an den Deutschen Golf Verband und dessen Umgang mit den eigenen Regularien.“Hintergrund ist das Vorgehen bei der Reamateurisierung von Siemens, also dem Statuswechsel vom Profi zum Amateur. Im Februar dieses Jahres hatte der...
First seen: 2026-07-23 14:04
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