EuGH-Urteil: Reisezeit im Firmenwagen ist voll zu vergütende Arbeitszeit - Lohnnachforderungen von bis zu 400 EUR pro Monat möglich

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Der Europäische Gerichtshof mit Sitz im luxemburgischen Kirchberg hat weitreichende Änderungen für Angestellte vorgeschrieben. Wie aus dem am 9. Oktober 2025 ausgefertigten Urteil hervorgeht, gilt die Fahrt in einem Firmenfahrzeug von einem festen Sammelpunkt zu wechselnden Einsatzorten vollumfänglich als Arbeitszeit. Das betrifft in der breit gefächerten Technologiebranche hauptsächlich Fachkräfte im IT-Außendienst, beim Breitbandausbau oder im agilen Consulting. Wer morgens in der Zentrale des Systemhauses erscheint und von dort mit dem Firmenwagen zum Kunden fährt, erbringt laut den luxemburgischen Richter:innen bereits eine klar definierte Arbeitsleistung. EU-Richtlinie verbannt die „Reisezeit“ für den IT-Außendienst Dabei macht das bindende europäische Recht keinerlei Unterschiede zwischen der ersten Hinreise und dem späteren Rückweg am Abend. Das in Deutschland oft genutzte Konstrukt einer geringer bewerteten Reisezeit existiert in den EU-Richtlinien schlichtweg nicht, es gibt dort stattdessen ausschließlich Arbeitszeit oder Ruhezeit. Diese fundamentale Entscheidung stellt die bisherige Abrechnungspraxis vieler IT-Dienstleister komplett auf den Kopf. Bislang wurde oftmals die sogenannte Belastungstheorie des Erfurter Bundesarbeitsgerichts angewandt, wie der Merkur in seiner Berichterstattung ausführt. EuGH kippt die alte Belastungstheorie des Bundesarbeitsgerichts Diese Theorie besagte im Kern, dass nur das aktive Steuern eines Dienstwagens eine echte physische oder psychische Arbeitsbelastung darstellt. Wer hingegen als Beifahrer:in auf dem Weg zum Server-Rollout beim Kunden nebenan saß, verbrachte demnach lediglich Ruhezeit und wurde oftmals gar nicht oder zumindest deutlich schlechter bezahlt. Empfohlene redaktionelle Inhalte Hier findest du externe Inhalte von TargetVideo GmbH, die unser redaktionelles Angebot auf t3n.de ergänzen. Mit dem Klick auf "Inhalte anzeigen" erklärst du dich einverstanden, dass wir dir jetzt und in Zukunft Inhalte von TargetVideo ...

First seen: 2026-07-24 08:17

Last seen: 2026-07-25 08:37