Wer verheiratet ist und gemeinsam mit seinem Ehepartner eine Steuererklärung abgibt, dem bringt ein Kirchenaustritt als Einzelperson keinen Steuervorteil. Wird das Ehepaar gemeinsam veranlagt, müssten beide aus der Kirche austreten, um den gewünschten Steuereffekt zu erzielen, so die Lohi.
First seen: 2026-03-18 14:51
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