Klimaklagen: Verbrenner-Aus 2030? BGH urteilt zu Klagen gegen Autobauer

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BMW argumentiert, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein rechtlich verbindliches CO2‑Budget für einzelne Unternehmen fest, sondern umfasse ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. „Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen“, sagte ein Sprecher nach der mündlichen Verhandlung Anfang März.Mercedes-Benz begrüßte, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären werde - so etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte das Unternehmen nach der Verhandlung.

First seen: 2026-03-23 04:58

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