Einmal kurz eine wichtige Nachricht bei der Arbeit beantwortet, ist laut Fachanwalt in Ordnung. Zu lange sollte man das Smartphone nebenher aber nicht nutzen. (Foto: GaudiLab / Shutterstock) Kurz mal eine private Nachricht beantworten oder durch Social Media scrollen – was für viele im Alltag selbstverständlich ist, ist am Arbeitsplatz meistens unangebracht. Doch ein komplettes Smartphone-Verbot gibt es selten. Wann ist die Grenze bei der Nutzung des Smartphones also überschritten? Empfehlungen der Redaktion „Meistens ist die Handynutzung am Arbeitsplatz gar nicht geregelt“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer also kurz eine Nachricht oder einen dringenden Anruf beantworten möchte, kann dies in der Regel auch ohne Probleme machen. Dabei sollte trotzdem darauf geachtet werden, dass die Nutzung verhältnismäßig und nur kurzzeitig stattfindet. Für Wichtiges, nicht aber für Unterhaltung Wird das Smartphone aber nicht für wichtige Anliegen verwendet, sondern für längere Konversationen, zum Browsen von Social Media oder als sonstiger Zeitvertreib, kann das Konsequenzen haben. Im Grunde stellt das nämlich einen Arbeitspflichtenverstoß dar, so Meyer. Der Arbeitgeber kann dann eine Ermahnung oder sogar eine Abmahnung aussprechen. Ein sofortiger Kündigungsgrund ist das allerdings nicht. Empfohlene redaktionelle Inhalte Hier findest du externe Inhalte von Podigee GmbH, die unser redaktionelles Angebot auf t3n.de ergänzen. Mit dem Klick auf "Inhalte anzeigen" erklärst du dich einverstanden, dass wir dir jetzt und in Zukunft Inhalte von Podigee GmbH auf unseren Seiten anzeigen dürfen. Dabei können personenbezogene Daten an Plattformen von Drittanbietern übermittelt werden. Inhalte anzeigen Hinweis zum Datenschutz Leider ist etwas schief gelaufen... An dieser Stelle findest du normalerweise externe Inhalte von Podigee GmbH, jedoch konnten wir deine Consent-Einstellungen nicht abrufen. Lade die Seite neu oder passe deine Consent-Einstellungen manuell an. Datenschutze...
First seen: 2026-03-23 08:00
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