Wer zur Abgabe verpflichtet ist und seine Steuererklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgibt, zahlt in der Regel einen Verspätungszuschlag. Während die Finanzbeamten früher selbst bestimmen konnten, wie hoch dieser ausfällt, ist er seit 2019 festgelegt. Ein Verspätungszuschlag beträgt seither 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat (AO § 152, Abs. 7). Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.
First seen: 2026-03-23 11:03
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