Berlin. Sie machen im Dienst ein Schläfchen, gehen heimlich einkaufen und ins Fitnessstudio oder kochen eine Bolognese – wenn Arbeitnehmer nur so tun, als würden sie arbeiten, in dieser Zeit aber etwas anders machen, dann handelt es sich um Arbeitszeitbetrug.
First seen: 2026-03-23 12:04
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