Homeoffice: Wie sich Firmen gegen Büro-Schwänzer wehren können

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Gleiches gilt, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der geregelt ist, wie oft die Mitarbeiter remote arbeiten dürfen. Denn: „Die Vereinbarung hat einen rechtsverbindlichen Charakter“, sagt Croset. Eine Änderung kann nur im Einvernehmen stattfinden und muss mit dem Betriebsrat verhandelt werden. Falls der Homeoffice-Anspruch zusätzlich im Arbeitsvertrag geregelt ist, braucht es zur Rückkehr ins Büro zudem die Zustimmung des Mitarbeiters oder eine Vertragsänderung.

First seen: 2026-03-23 16:07

Last seen: 2026-03-24 00:13