Gleiches gilt, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der geregelt ist, wie oft die Mitarbeiter remote arbeiten dürfen. Denn: „Die Vereinbarung hat einen rechtsverbindlichen Charakter“, sagt Croset. Eine Änderung kann nur im Einvernehmen stattfinden und muss mit dem Betriebsrat verhandelt werden. Falls der Homeoffice-Anspruch zusätzlich im Arbeitsvertrag geregelt ist, braucht es zur Rückkehr ins Büro zudem die Zustimmung des Mitarbeiters oder eine Vertragsänderung.
First seen: 2026-03-23 16:07
Last seen: 2026-03-24 00:13