Frankfurt. Vor neun Jahren war es eine wichtige steuerliche Neuerung: Die Belegvorhaltepflicht löste die Belegvorlagepflicht ab. Das heißt: Wer seine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, muss grundsätzlich keine Belege wie Steuerbescheinigungen, Kassenzettel oder Überweisungsnachweise mehr beilegen oder digital hochladen.
First seen: 2026-03-24 07:20
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