Arbeitsrechtlich ist der Fall eindeutig: „Wer vorsätzlich so tut, als würde er arbeiten, dabei aber was anderes macht, der betrügt“, sagt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zwar mache es in der Praxis schon einen Unterschied, ob jemand, der eingestempelt hat, statt im Homeoffice zu arbeiten, drei Stunden im Fitnessstudio verbringt oder nur kurz seine Wäsche aufhängt. Entscheidend sei jedoch im Grunde die Pflichtverletzung. „Und die besteht auch schon bei einer kurzen, nicht angegebenen Pause.“
First seen: 2026-03-24 10:24
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