Immobilien: Mietrecht-Reform trifft Vermieter hart – Hunderte Euro weniger

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Damit wäre es nun vorbei. Für die ordentliche Kündigung soll künftig die gleiche Schonfristregelung gelten wie für die fristlose Kündigung. „Jede und jeder hat eine zweite Chance verdient“, findet Hubig. Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, haben damit ein neues Schlupfloch, eine Räumungsklage abzuwenden.

First seen: 2026-03-24 11:26

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