Jetzt soll das Verfassungsgericht das „Sondervermögen“ prüfen: Die AfD kündigt dort eine abstrakte Normenkontrollklage an. Der Missbrauch des „Sondervermögens“ breche das Grundgesetz, so die AfD.Die AfD will die Rechtmäßigkeit des milliardenschweren „Sondervermögens“ vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dazu kündigte die AfD-Fraktion im Bundestag am Dienstag eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage an. Die Bundesregierung breche „durch den Missbrauch des ‚Sondervermögens‘ das Grundgesetz“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Espendiller. Die abstrakte Normenkontrollklage soll die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz überprüfen.Die AfD begründet ihren Antrag, der diese Woche in den Bundestag eingebracht werden soll, mit der angeblichen Zweckentfremdung von Geldern aus dem „Sondervermögen“. Die Haushalte für 2025 und 2026 seien verfassungswidrig, da Gelder statt für Investitionen „für andere Projekte ausgegeben“ worden seien, sagte Espendiller. Außerdem werde die erforderliche Investitionsquote von zehn Prozent im Kernhaushalt nicht eingehalten, dies widerspreche „der im Grundgesetz formulierten Zusätzlichkeit des ‚Sondervermögens‘“.Die AfD stützt ihre Argumentation unter anderem auf die jüngst veröffentlichten Studien zweier führender Wirtschaftsforschungsinstitute. Sie legten in Berechnungen dar, dass der ganz überwiegende Teil des „Sondervermögens“ für Infrastruktur und Klimaneutralität bislang nicht für zusätzliche Investitionen, sondern zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wurde.Regierung: Gelder können erst seit Oktober 2025 verwendet werdenDem widersprach die Bundesregierung mit dem Hinweis, dass die Mittel wegen der vorläufigen Haushaltsführung nach dem Platzen der Ampel-Regierung erst seit Oktober 2025 verwendet werden konnten. Die Investitionsquote werde zudem eingehalten.Mit einer abstrakten Normenkontrolle kann ein begrenzter Kreis von Antragstellern die Verfassungsmäßigkeit einer...
First seen: 2026-03-24 11:26
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