Digitale Gewalt: Wer sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung erstellt, macht sich künftig strafbar

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Summary

Dem Handelsblatt liegt der strafrechtliche Teil dieses Gesetzentwurfs vorab vor. Für die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ werden damit spezifische Straftatbestände geschaffen. Dabei ist nicht nur die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes, also manipulierten Aufnahmen, strafbar, sondern künftig bereits die Herstellung.

First seen: 2026-03-24 13:28

Last seen: 2026-03-24 23:38