Teillegalisierung von Cannabis: BKA-Chef kritisiert Umsetzung des Cannabisgesetzes Zwei Jahre nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis zieht der BKA-Präsident eine kritische Bilanz. Es gebe weiterhin einen großen Schwarzmarkt in Deutschland. Schließen Artikelzusammenfassung BKA-Chef Münch kritisiert Schwarzmarkt trotz Cannabisgesetz. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Teillegalisierung in Deutschland bleibt Cannabis lukrative Einnahmequelle für Kriminelle. Ampel-Koalition erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren Konsum und Besitz, jedoch mit Einschränkungen. Trotzdem gesteht Münch Schwierigkeiten bei Verfolgung bestimmter Delikte ein. Die Diskussion um die Effektivität des Gesetzes bleibt aktuell und kontrovers. Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen. Fanden Sie die Zusammenfassung hilfreich? Gefällt mir Gefällt mir Gefällt mir nicht Gefällt mir nicht Send Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, sieht die Umsetzung des Cannabisgesetzes kritisch. "Es gibt nach wie vor einen großen Schwarzmarkt für Cannabis in Deutschland", sagte der BKA-Chef der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetztes. "Cannabis ist nach wie vor eine lukrative Einnahmequelle für Kriminelle - aber wir haben es schwerer, bestimmte Delikte zu verfolgen und zu erkennen", sagte Münch weiter. Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland war am 1. April 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis mit mehreren Beschränkungen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.
First seen: 2026-03-25 14:49
Last seen: 2026-03-25 15:50