Digitaler Durchblick: Urteil: Biometrie-Check bei Online-Prüfungen verboten

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Allerdings ist dies nicht durch den automatisierten Abgleich vorliegender Fotos mit Webcam-Bildern erlaubt, die während der Prüfung aufgenommen werden. Denn das stellt eine Verarbeitung biometrischer Daten dar, die laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verboten ist. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor, auf die die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist. (Az.: 3 U 885/24)

First seen: 2026-03-25 23:55

Last seen: 2026-03-26 07:02