Frankfurt. Wenn Ehegatten ein Berliner Testament aufsetzen, haben sie meist zwei zentrale Ziele: Der länger lebende Ehegatte soll finanziell gut abgesichert sein, und er soll sich nach dem Tod des Partners nicht in einer Erbengemeinschaft mit den Kindern befinden. Deshalb setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
First seen: 2026-03-26 09:04
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