Im Cannabis-Fall erklärte der BGH, Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten. Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, in Karlsruhe. (Az. I ZR 74/25)
First seen: 2026-03-26 11:07
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