Beispiel gefällig? Angenommen, ein Ehepartner arbeitet Vollzeit und verdient 50.000 Euro pro Jahr, während der andere in Teilzeit 10.000 Euro verdient. Hätten sich 2025 beide einzeln veranlagen lassen, hätte der Geringverdiener in diesem Jahr keine Einkommensteuer zahlen müssen, der besser verdienende Partner 10.691 Euro. Wenn sie sich zusammen veranlagen lassen würden, läge die gemeinsame Steuerlast lediglich bei 8.606 Euro, also um 2.085 Euro niedriger. So hat es das Ratgeberportal Finanztip berechnet.
First seen: 2026-03-26 11:07
Last seen: 2026-03-26 12:08