Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im zwölften Sozialgesetzbuch geregelt. Bekommen können sie Erwachsene, die entweder dauerhaft nicht voll arbeiten können, etwa wegen Krankheit oder Behinderung, oder eine vom Geburtsjahr abhängige Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können.
First seen: 2026-03-26 11:07
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