Jugendschutz: EU-Kommission ermittelt gegen Snapchat

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Beim Messengerdienst Snapchat beginnt die genaue Prüfung dagegen nun erst. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter - ohne Überprüfung - anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

First seen: 2026-03-26 12:08

Last seen: 2026-03-26 12:08