Zur ersten Ordnung zählen die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder, Enkelkinder und so weiter. Zur zweiten Ordnung zählen die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten, Neffen und so weiter. „Innerhalb einer Ordnung kommt immer derjenige zum Zuge, der dem Erblasser am nächsten steht“, sagt Lenz-Brendel.
First seen: 2026-03-26 15:11
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