Iran-Krieg: Kollidiert die Iran-Politik der Regierung mit dem Grundgesetz?

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„Was sie nicht darf, ist, schwere Völkerrechtsverstöße anderer zu billigen, zum Beispiel, eine Annexion gutzuheißen, oder zu einem Angriffskrieg Beihilfe zu leisten“, erklärt Kämmerer. „Im Übrigen sollte es im wohlverstandenen Interesse eines jeden Staates liegen, dass das Völkerrecht seine Autorität nicht vollkommen einbüßt und – wie Trump es sich vorstellt – Macht an die Stelle von Regeln tritt“, warnte der Hamburger Völkerrechtler. Ein „Deal“ sei kein wirklicher Vertrag, geschweige denn die Grundlage einer normativen Ordnung.

First seen: 2026-03-26 16:12

Last seen: 2026-03-27 02:18