Gesetz der Straße: Gericht: „Radverkehr frei“ gilt nicht für E-Scooter

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Zudem hatte der Autofahrer der Meinung des Gerichts nach keinen Vorfahrtsverstoß begangen. Die betreffende Straße war eine normale öffentliche ohne spezielle Einschränkungen – der Bürgersteig wurde durch sie nur durchbrochen. Das Gericht bewertete das Fahrmanöver an dieser Stelle so, als wäre er von einem Grundstück auf eine Straße gefahren. So hätte er selbst die Pflicht gehabt, sich so zu verhalten, dass niemand anderes gefährdet werden würde.

First seen: 2026-03-27 00:17

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