Wer erstmalig eigene Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen zahlt, sollte das belegen. Das Gleiche empfiehlt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), auch Steuerpflichtigen, die freiwillige Beiträge (Mehrzahlungen) an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. „Bislang werden nur die regulären Beiträge zur Altersvorsorge elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt“, sagt Bauer.
First seen: 2026-03-27 10:23
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