Tariftreuegesetz: Gesetz für mehr Tarifverträge in Deutschland nimmt letzte Hürde

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Das Gesetz gilt auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Ausnahme: Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen. Hier gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben ganz außen vor. Über diese Ausgestaltung war zuletzt im Parlament lange gerungen worden.

First seen: 2026-03-27 10:23

Last seen: 2026-03-27 11:24