„Wir können auch vergeben“, sagt der Vater des im Supermarkt erstochenen 16-Jährigen

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Urteil im Fall einer Bluttat, die bundesweit für Entsetzen sorgte: Im Prozess um einen mit Messerstichen in einem Supermarkt getöteten Schüler ist der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Der 33-Jährige wird nun in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Detmold sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Unterbringung des geständigen Deutschen in einer forensischen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit bedeute „auch eine Inhaftierungssituation und das ist kein Zuckerschlecken“, betonte der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer am Donnerstag. Tobias M. hatte die Gewalttat in Lemgo bei Bielefeld am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche umfassend gestanden.Laut Anklage hatte der 33-Jährige zweimal mit einem Küchenmesser in Tötungsabsicht auf den Schüler eingestochen, vor den Augen von Kunden und Kassiererinnen. Der Angeklagte hatte im Gericht auch von langer Drogenabhängigkeit und mehreren stationären Aufenthalten wegen psychischer Erkrankungen berichtet. Am Tatabend habe er „massive Wut“ gespürt und sei in aggressiver Stimmung gewesen.Wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähigEin Gutachter sagte, eine vollständige Schuldunfähigkeit des 33-Jährigen wegen einer psychischen Erkrankung – paranoider Schizophrenie – sei nicht auszuschließen. Von ihm gehe für die Allgemeinheit die Gefahr aus, dass er weitere schwere Gewalttaten begehe.Lokale Medien wie die „Neue Westfälische“ berichteten umfangreich aus dem Prozess. Der Zeitung zufolge stammte der spätere Täter aus zerrütteten Familienverhältnissen. Schon seine Mutter habe an Schizophrenie gelitten und ihr Kind vernachlässigt. Der 33-Jährige sei als junger Erwachsener zwar therapiert worden, habe seine Behandlung zuletzt aber vernachlässigt und Drogen genommen. Zum Zeitpunkt der Tat habe er an einer akuten Psychose gelitten, sich zudem zuvor mit Gewaltvideos und -musik aufgeputscht.Das Opfer sei, so dokumentiert die Zeitung aus der Verhandlung, deshalb „völlig unverschulde...

First seen: 2026-03-27 12:25

Last seen: 2026-03-27 13:26