Gesundheitswesen: Bundesrat ebnet Weg für Änderungen an Krankenhausreform

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Zentrales Instrument sind neu definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später kommen.

First seen: 2026-03-27 13:25

Last seen: 2026-03-27 14:26