Ein Vergleich wäre für Meta auch insofern von Vorteil, da Betroffene ansonsten die Möglichkeit hätten, Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten zu erheben. Und es könne nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, „mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden“. Außerdem stünde die zu erwartenden Prozesskosten in keinem Verhältnis zum Schaden, sagte Wunsch. Und an den Meta-Anwalt gewandt sagte er: „Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken.“
First seen: 2026-03-27 13:25
Last seen: 2026-03-27 17:29