Gefahr: „Tatsächlich verbirgt sich hinter der Versetzung ins Ausland ab Mitte 50 aber allzu oft eine elegant verpackte Entmachtung“, sagt Schmidt, der immer wieder solche Fälle berät. Wer zustimme, werde höchstwahrscheinlich erleben, dass während der eigenen Abwesenheit die bisherige Position neu besetzt werde, ohne dass er oder sie zuvor davon gehört hätte. „Wer sich dann darauf verlässt, der Arbeitgeber habe nach der Rückkehr noch Verwendung für ihn, riskiert die Arbeitslosigkeit.“
First seen: 2026-03-27 14:26
Last seen: 2026-03-27 15:27