Regungslos und mit dem Gesicht vom Publikum abgewandt verfolgt der Angeklagte die Urteilsverkündung im Mordprozess um die von ihm getötete Seniorin vor dem Landgericht Offenburg. Die Kapuze seines Pullovers hatte er tief ins Gesicht gezogen, sodass nicht zu sehen war, ob und wie er auf den Urteilsspruch von zwölf Jahren Freiheitsstrafe reagierte. Seine einzige Regung während der Verlesung war sein konstantes Spielen mit seinen Fingern. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie Vergewaltigung mit Todesfolge. Die Tat des 24-jährigen Deutschen hatte vergangenes Jahr weit über die Region hinaus erschüttert. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er im August in den frühen Morgenstunden über eine unverschlossene Balkontür in das Haus der 84-Jährigen in Kehl (Ortenaukreis) eindrang - mit der Absicht, Wertgegenstände zu stehlen. Am Ende kam es zu einem brutalen Angriff, der mit dem Tod der Frau endete. Seniorin war Zufallsopfer Der Mann hatte zum Tatzeitpunkt seit rund zwei Jahren keinen festen Wohnsitz und lebte von Sozialhilfe, die ihm laut Gericht wöchentlich ausgezahlt wurde. Aus ungeklärter Ursache blieb die Zahlung demnach in der Woche vor der Tat aus. Der 24-Jährige war in Geldnot und deshalb «teilweise in erregter Stimmung», so der Vorsitzende Richter. Daher war der Mann auf der Suche nach Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Bei der Seniorin in Kehl handelte es sich um ein Zufallsopfer, wie der Richter sagte. Vor dem Angriff hatte der Täter erfolglos versucht, in einer Kleingartenanlage Wertgegenstände zu erbeuten. Auf seinem weiteren Streifzug kam er demnach am Grundstück der 84-Jährigen vorbei, die wegen des warmen Wetters nachts die Balkontür offen stehen gelassen hatte. Die Frau sei alleinstehend und kinderlos gewesen, habe sich aber um die Kinder in der Nachbarschaft gekümmert, führte der Richter aus. Ihre Schwester wohnte direkt nebenan, sie hätten sich regelmäßig gesehen. Tod durch Ersticken Nachdem der Täter in das Haus ei...
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