Im November 2024 hatte Collien Fernandes eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen eines Fake-Accounts im Internet gestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Itzehoe wurden zunächst eingestellt, nun bejaht die Behörde einen Anfangsverdacht gegen Ulmen.Im Fall der von der Schauspielerin Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen sieht die Staatsanwaltschaft Itzehoe einen Anfangsverdacht gegen Ulmen wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins „Spiegel“ über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt, erklärte die Ermittlungsbehörde gegenüber der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass die Unschuldsvermutung gelte. Es werde nun geprüft, ob außer dem Straftatbestand der Nachstellung auch weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Im Fall einer Verurteilung drohten für Nachstellung bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weitere Auskünfte wollte die Ermittlungsbehörde nicht geben.Paragraf 238 im Strafgesetzbuch regelt den Straftatbestand der Nachstellung, umgangssprachlich meist Stalking genannt. Laut der „Bild“-Zeitung beziehen sich die Ermittlungen auf Absatz 1 Nr. 7 und 8 des Paragrafen: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt (…) 7. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder 8. eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.“ Collien Fernandes stellte 2024 Anzeige gegen UnbekanntZuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein Ermittlungen nach einer Strafanzeig...
First seen: 2026-03-27 15:28
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