Ein Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stößt laut einem Gutachten des Bundestags auf erhebliche rechtliche Hürden. Vor allem EU-Recht und das Elternrecht könnten entsprechende Pläne deutlich einschränken.Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland debattiert, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche zu beschränken. Ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder steht hierzulande laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag jedoch vor rechtlichen Hürden. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Auch das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern könnte „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“. Das Gutachten hat die Linke in Auftrag gegeben. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.Zuletzt brachten Niedersachsen und Thüringen in den Bundesrat einen Antrag für ein Nutzungsverbot für Personen unter 14 Jahren ein. Bis 16 sollten Jugendliche soziale Medien nur in einer „altersangepassten Version“ nutzen dürfen. In der CDU gibt es solche Erwägungen ebenso wie in der SPD. Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts wird jedoch darauf verwiesen, dass es auf EU-Ebene bereits Regelungen im Digital Services Act gibt. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, heißt es in dem 27 Seiten starken Papier.Lesen Sie auchWeltplus ArtikelSocial-Media-SuchtEs verweist zudem auf das Herkunftslandprinzip. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schreiben die Gutachter. Sie kommen zu dem Schluss: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitg...
First seen: 2026-03-29 07:49
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