Kein Zutritt zum Kreuzfahrtschiff: Mehr als 2000 Euro weg, weil der Personalausweis gestohlen wurde

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Ein gelungener Urlaub sieht anders aus, statt Erholung gab es für ein Ehepaar Ärger. Knapp 2600 Euro hatte es für eine einwöchige Ostseekreuzfahrt bezahlt, konnte sie aber nicht antreten. Denn einen Tag vor der Einschiffung in Kopenhagen hatte ein Dieb den Personalausweis der Frau gestohlen. Obwohl sie dies der dänischen Polizei umgehend gemeldet hatte und ihr daraufhin eine sogenannte polizeiliche Verlustmeldung ausgestellt wurde, durfte sie nicht an Bord.Das Ehepaar reiste deshalb wieder ab. Zu Hause angekommen, verlangte es von dem Kreuzfahrtunternehmen, bei dem es die Reise gebucht hatte, die Rückzahlung des gesamten Preises in Höhe von 2590 Euro. Der Verlust des Ausweises, so das Paar, sei unvermeidbar und außergewöhnlich gewesen. Innerhalb der Europäischen Union sei eine Rundreise auch ohne Personalausweis möglich. Deshalb wäre es nicht nötig gewesen, die Einschiffung in Kopenhagen zu verweigern.Das Kreuzfahrtunternehmen verwies indes auf seine Stornierungsbedingungen und erstattete lediglich einen Teil des Reisepreises in Höhe von 277,50 Euro. Damit wollte sich das Ehepaar jedoch nicht zufriedengeben. Es überwies den Betrag in voller Höhe zurück und forderte stattdessen vor einem Zivilgericht am Amtsgericht München die Erstattung des gesamten Reisepreises.Doch die Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht wies sie weitestgehend ab und verurteilte das Kreuzfahrtunternehmen lediglich zur Zahlung von 277,50 Euro. Ein darüber hinausgehender Anspruch bestehe nicht, heißt es im Urteil. Der Diebstahl des Personalausweises stelle gerade „keinen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand dar“. Vielmehr hätte die Klägerin sicherstellen müssen, dass ihr Personalausweis nicht gestohlen werden kann, indem sie ihn sicher aufbewahrt oder diesen zu „besonders taschendiebstahlsträchtigen touristischen Hotspots“ gar nicht erst mitnimmt.Der Klägerin sei die Einschiffung in Kopenhagen zu Recht verweigert worden, stellt das Gericht fest. Denn auch im grenzüberschreitenden Personen...

First seen: 2026-05-21 10:56

Last seen: 2026-05-21 10:56