Die Stadt hat im Streit um die Vergabe der Festzelte auf dem Oktoberfest in erster Instanz gewonnen. Das gab die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde bekannt. Die dort angesiedelte Vergabekammer Südbayern wies die Beschwerde des Wirts Alexander Egger ab, der gegen die bisherige Praxis vorgeht. Konkret zweifelte er den beabsichtigten Zuschlag für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle an die Brauerei beziehungsweise die Wirte an.Im Kern argumentierte Egger damit, dass die Stadt die Zelte auf dem Oktoberfest europaweit ausschreiben müsste. „Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vor“, heißt es nun in der Mitteilung der Regierung von Oberbayern.Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne), Wiesnchef Christian Scharpf (SPD), Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) und die Vereinigung der Wiesnwirte zeigten sich erleichtert über die Entscheidung der Vergabekammer. Sie sei ein wichtiges Signal und bestätige das Vorgehen der Stadt, sagte Krause.Der rechtliche Schwebezustand für Wirte und Brauereien ist damit aber nicht beendet. Egger will nach der Ablehnung seines Antrags weiter um eine europaweite Ausschreibung der Wiesnzelte kämpfen. Er kündigte an, Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.ExklusivStreit um Zeltvergabe:Wie die Stadt das Oktoberfest in seiner bisherigen Form retten willGibt es die Pflicht, ein zugeteiltes Wiesn-Festzelt auch wirklich zu betreiben? An dieser Frage könnte sich die Zukunft des weltweit größten Volksfests entscheiden. Hintergründe zu dem juristischen Showdown.SZ PlusVon Astrid Becker und René HofmannBei der Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte hingegen begrüßt man die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern. „Dadurch darf das Oktoberfest in München so bleiben, wie es ist: heimatverbunden, traditionell und vor allen Dingen bayerisch“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Und wei...
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