Es ist noch keine acht Wochen her, dass es der Bund mit dem neuen Bundesjagdgesetz ermöglicht hat, einen Wolf zum Abschuss freizugeben, wenn er auf einer Weide Schafe oder andere Nutztiere reißt. Im Allgäu haben sie sofort von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht. Wie jetzt bekannt geworden ist, haben die Landratsämter in den Landkreisen Ost- und Oberallgäu Ende April, Anfang Mai Abschussgenehmigungen für einen Wolfsrüden ausgesprochen, der seit etwa einem halben Jahr im Norden der Region dokumentiert ist und in dieser Zeit viermal Schafe auf Weiden überfallen hat. Die Naturschutzverbände, die sich bis zuletzt der Lockerung des vormals strengen Schutzes der Wölfe widersetzt hatten, sind von dem Fall komplett überrascht worden.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Bei den vier Übergriffen, die dem Wolfsrüden mit dem amtlichen Namen GW 5224m zugeschrieben werden, sind insgesamt neun Tiere getötet oder so schwer verletzt worden, dass sie getötet werden mussten. Die beiden Attacken, die zu der Abschussgenehmigung geführt haben, sind am 27. April in Unterthingau (Ostallgäu) und am 18. April in Wildpoldsried (Oberallgäu) passiert. In Unterthingau hat der Wolf ein Schaf gerissen, in Wildpoldsried hat er zwei Schafe so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Die beiden Ortschaften liegen nur wenige Kilometer auseinander im Norden der beiden Landkreise. Die Abschussgenehmigungen gelten in einem Umkreis von zehn Kilometern um die Orte der beiden Übergriffe. Auf Wolfsjagd gehen dürfen die Jäger, die in dem Gebiet ihr Jagdrevier haben oder jagdberechtigt sind.Raubtiere in Bayern:Wölfe schützen oder schießen?Brigitta Regauer ist Almbäuerin, Andreas von Lindeiner oberster Artenschützer beim Landesbund für Vogelschutz. Wenn...
First seen: 2026-05-21 12:58
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