Türkei: Gericht ordnet Absetzung des türkischen Oppositionschefs an

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Ein Gericht in der türkischen Hauptstadt Ankara hat die Absetzung des Vorsitzenden der größten Oppositionspartei CHP angeordnet. Özgür Özel und die Parteiführung werden damit ihrer Ämter enthoben, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Zugleich wurde demnach angeordnet, dass der ehemalige Parteichef Kemal Kılıçdaroğlu und die damalige Parteispitze unter ihm die CHP vorläufig führen.Oppositionspolitiker Özel hat seine gerichtliche Absetzung als Putsch gegen das Volk bezeichnet und rechtliche Schritte angekündigt. Seine Republikanische Volkspartei habe beim Obersten Berufungsgericht beantragt, das ⁠Urteil aufzuheben, sagte Özel am Donnerstag. Er erwarte, dass die höhere Instanz die Entscheidung kassiere und die Türkei vor einer „Katastrophe“ bewahre.Das Urteil löste ‌ein Beben an den türkischen Finanzmärkten aus. Özel zufolge wendete die ‌Zentralbank in ‌der ersten halben Stunde nach der Gerichtsentscheidung rund zehn Milliarden Dollar auf, um die heimische Währung zu stützen. Die Börse in Istanbul ‌war als Reaktion auf das Urteil um sechs Prozent eingebrochen.Das Gericht entschied zuvor, dass der Parteitag 2023, auf dem Özel zum Vorsitzenden gewählt wurde, wegen „absoluter Nichtigkeit“ rückwirkend für ungültig erklärt wurde. Damit seien auch alle folgenden ordentlichen und außerordentlichen Parteitage und deren Beschlüsse unwirksam. Es geht dabei um die Frage, ob Delegierte bestochen wurden, um für Özel zu stimmen.CHP ruft zu Protesten aufÖzel berief in Ankara eine außerordentliche Sitzung ein. CHP-Anhänger wurden der Zeitung Cumhuriyet zufolge per SMS dazu aufgerufen, sich vor der Parteizentrale in Ankara zu versammeln. Die Polizei habe Barrikaden errichtet.Das Verfahren, das ein ehemaliges Parteimitglied angestrengt hatte, hielt die Partei seit Langem in Atem. Es war im Oktober zunächst abgewiesen worden und wurde dann neu aufgerollt. Die CHP-Parteiführung um Özel wies die Vorwürfe zurück. Sie argumentiert zudem, dass eigentlich die Wahlbehörde u...

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