Ein Komplott in der Familie, ein Auftragskiller und eine Axt als Tatwaffe: Der Prozess um den spektakulären Mordversuch in einer kleinen Gemeinde im Norden des Landkreises Dachau hat vor zwei Jahren hohe Wellen geschlagen. Vor rund neun Monaten verhängte das Schwurgericht am Landgericht München II hohe Haftstrafen gegen die vier Angeklagten. Dabei bleibt es. Einen Revisionsantrag der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.Wie vom Landgericht festgesetzt, müssen der Auftragsmörder und die Ehefrau des Opfers lebenslang in Haft; die beiden Mittäter – die Tochter und ihr Freund – wurden zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Tatvorwurf: versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei Mutter, Tochter und dem Auftragsmörder stellte das Gericht außerdem das Mordmerkmal der Habgier fest. Mit der Tat seien auch finanzielle Interessen verbunden gewesen.Das gilt in besonderem Maße für die angeklagte Ehefrau: Im Jahr 2018 hatte sie im Lotto gewonnen, das Geld allerdings schnell aufgebraucht. Um an das Erbe ihres vermögenden Gatten zu kommen, sollte dieser sterben. Der Freund der Tochter nahm Kontakt zu einem Bekannten auf, der die Tat ausführen sollte. Als Lohn dafür wurden ihm laut Gericht mindestens 50 000 Euro in Aussicht gestellt.Die „Telefonkette“ ist ein wichtiges IndizEinen Mordauftrag hatten die Angeklagten zunächst bestritten. Aus Zeugenaussagen, Spurenlage und digitalen Daten ergab sich für das Gericht jedoch das Bild eines gemeinsamen, planvollen Vorgehens. Auffällig sei insbesondere eine „Telefonkette“ von Mutter zu Tochter und ihrem Freund gewesen, so das Gericht; diese habe sich „bei vielen entscheidenden Tathandlungen wiederholt, insbesondere am Tatabend“, dem 27. Februar 2024.Um kurz vor 22 Uhr trat der Mann an diesem Abend, wie so oft, vors Haus, um die Sterne zu beobachten. Dort erwartete ihn bereits der Täter. Mit drei wuchtigen Axthieben streckte er den Mann nieder und stach auch zweimal mi...
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