Als im Juli 2025 Frauke Brosius-Gersdorf vom Bundestag in das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden sollte, entbrannte unerwarteterweise eine Debatte über die Personalie, die so heftig wurde, dass die Unionsfraktion ihr schließlich die Unterstützung entzog. Neben allerlei unbegründeten Vorwürfen, die gegen die Rechtswissenschaftlerin vorgebracht wurden, entstand der Verdacht, Brosius-Gersdorf stehe rechtsdogmatisch auf einem radikal linken Standpunkt, der sie für christdemokratische Abgeordnete unwählbar mache.Nun, ziemlich genau ein Jahr später, ist überdeutlich geworden, dass dieser Verdacht auf einer Fehleinschätzung beruhte: Die in Potsdam lehrende Juristin vertritt keine übermäßig linken Positionen. Tatsächlich vertritt sie eine radikal liberale, um nicht zu sagen: libertäre Auslegung dessen, was das Grundgesetz unter menschlicher Würde versteht.In einem Interview mit der „Zeit“ äußerte sich Brosius-Gersdorf zur Causa Spahn, der am vergangenen Samstag vom Amt des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden zurückgetreten ist, nachdem er für seine Inanspruchnahme einer amerikanischen Leihmutter zum Zweck der Familiengründung in die Kritik geraten war. Es sei zwar, so Brosius-Gersdorf, „doppelbödig und politisch unglaubwürdig“, die in Deutschland verbotene Praxis der Leihmutterschaft abzulehnen, wenn man dann im Ausland selbst darauf zurückgreife. Doch besser hätte sie es gefunden, hätte Spahn seine politische Position revidiert und offen für die Legalisierung in Deutschland geworben. Frauen hätten ein Recht darauf, ihren Körper fremden Wunscheltern zur Verfügung zu stellen.Mutterschaft ist kein Gegenstand eines legitimen VertragesDie grundrechtliche Abwägung zwischen dem Schutz des Kindes und dem Schutz der Leihmutter einerseits und dem Recht auf Familiengründung der Wunscheltern und der Selbstbestimmung der Leihmutter über ihren Körper andererseits ist selbstverständlich keine einfache Angelegenheit. Doch die Juristin schießt weit über das Ziel hinau...
First seen: 2026-07-21 13:27
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