Social-Media-Verbot: „Frankreichs Beschluss schafft ein Dilemma“

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Ich sehe das kritisch. Jedes digitalpolitische Gesetz muss auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden. Es ist gerade zwei Wochen her, dass die EU-Kommission dieses Gesetz bewertet hat. Die Kommission hat daraufhin noch mal deutlich gemacht, dass mit dem DSA, dem Digital Services Act, ein europaweiter Rechtsrahmen besteht, der vollharmonisierend ist. Das heißt: Der DSA macht nationale Beschlüsse – wie das Social-Media-Verbot jetzt – praktisch unanwendbar. Frankreichs Beschluss schafft also ein Dilemma: Es ist ein beschlossenes, nationales Gesetz. Aber jedes Gericht, das dieses Gesetz anwendet, müsste auf den Vorrang höherrangigen Rechts verweisen.Stephan Dreyer, Medienrechtler am Leibniz-Institut für MedienforschungJann WilkenPassiert das, wenn Frankreich nun große Plattformen wie Meta dazu bringen will, die Altersüberprüfung einzuführen?Ja. Grundsätzlich gilt: Nach EU-Recht kann nur die EU-Kommission die Plattformen zu Änderungen zwingen und bei Verstößen Strafen verhängen. Nur sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig. Außerdem muss man an dieser Stelle auch an das Herkunftslandprinzip erinnern. Die meisten Plattformen haben ihre EU-Niederlassungen in Irland, für sie gilt also neben dem EU-Recht nur nationales irisches Recht, nicht französisches. Die Norm, die jetzt in Frankreich beschlossen wurde, wäre nur anwendbar auf Anbieter, die in Frankreich sitzen.Handelt es sich bei dem Beschluss also um reine Symbolpolitik?So kann man es sagen. Entweder macht Frankreich das, um der EU Druck zu machen, damit sie schneller ein Social-Media-Verbot auf EU-Ebene umsetzt. Oder hier verfolgt die nationale Politik gesetzliche Wege, die nicht mehr mit dem europäischen Recht übereinstimmen, aber man meint, Handlungsfähigkeit beweisen zu müssen. Es ist nicht das erste Mal, dass ein nationales Gesetz beschlossen wird, das nicht angewendet werden kann.Gibt es eine Möglichkeit, dass das französische Social-Media-Verbot trotzdem anwendbar wäre?Ja. Zum Beispiel,...

First seen: 2026-07-23 12:02

Last seen: 2026-07-23 15:05