Als der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann im Juli 2023 die Bundestagsabstimmung zum Heizungsgesetz mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vorläufig stoppte, war das ein politischer Paukenschlag. Der Streit innerhalb der Ampelkoalition über den Gesetzentwurf des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verlängerte sich. Viele Unionsabgeordnete jubelten.An diesem Donnerstag erlitt Heilmann drei Jahre nach seinem Erfolg eine Niederlage. Das Bundesverfassungsgericht verwarf seine Organklage gegen das damalige Gesetzgebungsverfahren in der Hauptsache. Die Karlsruher Richter sind der Meinung, er habe die von ihm behauptete Verletzung seiner Abgeordnetenrechte nicht ausreichend begründet. Sie führten also in erster Linie formale Gründe für ihre Entscheidung an. Die Richter nahmen aber auch inhaltlich zu Heilmanns Vorwürfen gegen die Ampelkoalition Stellung. Seine Argumente ließ das Gericht ins Leere laufen.Wie genau lief das Verfahren zum Heizungsgesetz ab?Heilmann störte, wie das Verfahren vor dem geplanten Abstimmungstermin ablief: Im Frühjahr 2023 hatte die Ampelregierung zwar einen ersten Entwurf des Heizungsgesetzes beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stimmte aber nur unter dem Vorbehalt zu, im Bundestag sei noch mit „umfassenden Änderungen“ zu rechnen.In den folgenden Wochen rangen SPD, Grüne und FDP darum, wie die Änderungen aussehen sollten. Im Juni legten sie ein Papier mit groben Zielen vor. Später kam eine „Formulierungshilfe“ aus Habecks Ministerium hinzu. Um einen förmlichen Änderungsantrag handelte es sich dabei nicht. Der wurde den Abgeordneten des Energieausschusses erst am Dienstagabend der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zugeschickt – wenige Stunden vor den abschließenden Ausschussberatungen.Für Freitag derselben Woche plante die Ampel die Abstimmung im Plenum. Zu der kam es wegen Heilmanns Eilantrag letztlich erst im September. D...
First seen: 2026-07-23 14:04
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